Wohnen am Fluss, Wettbewerb
Die beiden Grundstücke sind Teil einer Siedlung, die Biberstein vorgelagert ist. Zwischen der Aarauerstrasse und der Aare gelegen, werden sie von einem privaten Grundstück mit Einfamilienhaus getrennt. Das „Schächli“ bildet einen linsenförmigen Landschaftsraum, der von der Aarauerstrasse und der Aare gesäumt wird. Auf historischen Karten von 1770 ist sichtbar, dass die Aare einen anderen Flusslauf hatte, der nahezu bis zur Strasse und zum Schloss von Biberstein kam. Die Lage der beiden Grundstücke ist sehr attraktiv, weil die Aare und das „Schächli“ naturräumlich benachbart sind. Zudem ist das leicht geneigte Grundstück nach Süden ausgerichtet und vom Aareweg geprägt, welcher ca. 3 Meter tiefer als die Aarauerstrasse direkt am Fluss verläuft.
Der Grundsatz, attraktive Begegnungsräume zu schaffen, hat unsere Entwurfsidee massgebend beeinflusst. Kleine, private Aussenräume bilden dazu einen Gegenpol, treten aber nicht in Konkurrenz zu den gemeinschaftlichen Einrichtungen im Innen- und Aussenraum (Wohnungserschliessung und Gemeinschaftsfläche).
Auf dem grossen Grundstück bilden 3 Häuser und die Garage einen Hof, während auf dem kleinen Grundstück zwei Volumen stehen. Wir schlagen eine Bebauung mit in der Höhe gestaffelten, aussenraumbildenden Baukörpern vor. Das bestehende Terrain wird von der neuen Bebauung überlagert und durch die Lage der Aussenräume und Wegbeziehungen leicht artifiziert. Auf diese Weise entsteht entlang der Durchwegung eine differenzierte Abfolge von Räumen: Besucherparkplatz-Hof, Innenhof mit Laubengängen, Durchgang zur Tiefterrasse, Tiefterrasse mit Zugang zum Uferweg, Uferweg, Zugang zum 2. Grundstück, Raumgitter mit Laubengängen, Steg zur Hauptstrasse. Raumbildende Bäume komplettieren diese Außenraumfolge.
Die Abstufung von öffentlichem zu privatem Raum ist auch in der Raumfolge innerhalb der Wohnungen ein Entwurfsthema. Bei einigen Wohnungen gibt es einen Sichtbezug zwischen Laubengang und Essküche. Jeweils 2-3 Wohnungen teilen sich eine Art Vestibül mit Schuhtruhen. Diese Räume sind immer zum Laubengang hin orientiert, verglast und beheizt. Das Vestibül verstehen wir als 1. Raum der Wohnung, von dem aus man direkt in die Essküche gelangt. Angrenzend liegt das Wohnzimmer und am Ende dieser Raumfolge liegen die sehr privaten Loggien, an welche häufig ein weiteres Zimmer angrenzt. Die Wohnungen sind so konzipiert, dass es keine halben Zimmer gibt.
Durch die Anbindung der beiden Grundstücke über Steg oder Platz an den Strassenraum, sowie die Verbindung über die Tiefterrassen an den Uferweg findet das dazwischenliegende, bestehende Haus einen gebührenden Respekt. Ostseitig halten wir einen Abstand von 23 Meter und westseitig ist das neue Haus nur 2-geschossig. Das bestehende Haus bildet zusammen mit den neuen Häusern und dem Raumgitter auf dem kleinen Grundstück ein Ensemble. Die Neubauten haben eine AZ von 0.44 (inkl. Nutzungsbonus dank Minergie-P), das Grundstück ist maximal ausgenutzt. Die Attikafläche nimmt die 60% des Vollgeschosses ein, ist jedoch zusammengefasst auf einen bzw. 2 Hausteile bezogen platziert, so dass die Attika nicht als solche in Erscheinung treten und gemeinsame Aussenräume bilden.Die stegartige Konstruktion, die auentypische Umgebungsgestaltung und die Art der Besiedlung ist fluvial (lat. zum Fluss gehörig) und eine Reminiszenz an den alten Flussraum.
Auftraggeber: | Wogeno Aargau |